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aktuelle Schließordnung für die Gartentore
- Die Tore sind grundsätzlich zu schließen und abzuschließen, egal ob jemand im Garten ist oder nicht. Grund ist, das immer wieder mal festgestellt werden musste, dass das Tor nicht abgeschlossen oder gar offen war. Es ist eine Frage der Gewährleistung der Sicherheit der Anlage.
- Beim Parken auf dem Vereinsparkplatz bitte unbedingt die Parkkarte hinter die Frontscheibe legen. Es besteht sonst die Gefahr das jemand sein Auto gegen eine größere Summe in einem Autohof auslösen muss bzw. eine teure Abmahnung von einem Rechtsanwalt erhält. Jeder Garten hat eine Parkkarte erhalten. Wenn jemand die von seinem Nachbarn geliehen bekommt kein Problem, ansonsten sind weitere Fahrzeuge außerhalb zu parken. Vervielfältigungen der Parkkarten sind zu erkennen und werden wie Parken ohne Karte behandelt. Falls der Parkplatz voll ist muss außerhalb geparkt werden. Denkt beim Parken bitte auch an die anderen Gartenfreunde. Theoretisch sind es 17 Parkplätze.
- Die Gartenanlage darf nur in Ausnahmefällen von Fahrzeugen bis zur Größe Multicar befahren werden. Die Kfz. sind nach dem Entladen sofort wieder aus der Anlage zu entfernen. Wer einen Schaden, egal welcher Art, verursacht, sollte so ehrlich sein und sich bei dem betroffenen Gartenfreund melden. Getränkekästen oder ähnliches kann man tragen oder mit der Schubkarre transportieren.
- Fahrräder in der Anlage bitte schieben um Gefährdungen zu vermeiden.
- Der Schaukasten aus Holz am Zaun vom Vereinsgarten ist sofort für Aushänge der Vereinsmitglieder zum Tauschen / Verkaufen freigegeben. Der Schlüssel hängt an der Rückseite links oben.
blog/aktuelle_schliessordnung_fuer_die_gartentore.txt · Zuletzt geändert: 2022-06-14 12:51 von Matthias Zagermann