Mit dem ausgefüllten Aufnahmeantrag können natürliche Personen die Mitgliedschaft im Verein beim Vorstand beantragen. Zur Entscheidungsfindung über den Antrag muss dieser bis zur nächstfolgenden Vorstandsitzung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen sowie der Antragssteller auf der Vorstandsitzung zugegen sein.