====== Gebührenordnung ====== verbindliche {{ :verein:dokumente:gebuehrenordnung_2020.pdf | Beschlussfassung als PDF}}, nachfolgend die nicht verbindliche Übersicht. ===== Übersicht ===== ^ Gebührenbeschreibung ^ Betrag in € ^ | Aufnahmegebühr \\ Garten Nr. 85, 86, 87, 88, 89, 90 | 50,00 | | Aufnahmegebühr \\ Garten Nr. 126, 127, 128, 131 | 100,00 | | Aufnahmegebühr \\ für alle anderen Mitglieder (Ehepartner/Lebenspartner) pro Parzelle | 150,00 | | Sicherheitsleistung bei Neuaufnahme | 150,00 | | Mitgliedsbeitrag pro Parzelle und Kalenderjahr | 35,00 | | Bearbeitungsgebühr für Mahnungen sowie andere durch das Vereinsmitglied \\ verursachte Aufwendungen je Schreiben. | 3,50 | | Ersatzleistung für nicht geleistete Stunde | 10,00 / Stunde | | bei Gruppen ohne Obmann \\ zeitliche Aufwendungen Dritter | 10,00 / Stunde | | bei Gruppen ohne Obmann \\ Auslagen Dritter | 100 % Belegwert | | Aufwand im Rahmen der Vereinstätigkeit \\ Erstattung der Nutzung des private PKW | 0,30 / km | | Aufwand im Rahmen der Vereinstätigkeit \\ Erstattung der Auslagen | 100 % Belegwert | | Pacht | 0,088 / (m² und Kalenderjahr) | | Umlagen | gemäß MV-Beschluss | | Elektroenergie und Wasserentnahme | Split der Gesamtrechnung nach Verbrauch sowie Umlage der Restkosten | | Bearbeitung Rücklastschrift | 5,00 zzgl. anfallende Bankgebühren | | Bearbeitungsgebühr Selbstzahler | 2,00 | | Bearbeitungsgebühr Bauantrag (Errichtung oder Veränderung) | 5,00 | Die Gebührenordnung wurde beschlossen durch die Briefwahl am 24.04.2020. Die Gebührenordnung vom 30. April 2016 verliert damit ihre Gültigkeit.